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Covid-19

Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten DE-NL

Homeoffice für Grenzpendler in der Coronazeit

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Niederlanden sowie anderen Staaten Vereinbarungen darüber abgeschlossen, dass für Grenzpendler, die normalerweise regelmäßig im Nachbarstaat arbeiten, eine Tatsachenfiktion gilt. Das heißt, wäre der Arbeitnehmer normalerweise zur Arbeit in den Nachbarstaat gependelt, arbeitet aber auf Grund der gegenwärtigen Lage im Wohnsitzstaat im Homeoffice, so gilt die Arbeit steuerlich dort als verrichtet, wo sie hätte verrichtet werden sollen. Dies soll verhindern, dass Grenzpendlern steuerliche Nachteile entstehen.


Die Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden ist hier einsehbar.

Update NOW Hilfspaket Niederlande

(Audio v. 11.4.2020)

Das im letzten Beitrag erwähnte Hilfspaket NOW ist nunmehr seit dem 06.04.2020 abrufbar.


Dies ermöglicht es, einen Zuschuss zu den Arbeitskosten in Höhe von 90% der Umsatzrückgangsquote zu erhalten.


Für die Antragstellung benötigen wir von Ihnen lediglich die Gesamtumsätze 2019 sowie die Umsätze bzw. Umsatzprognosen von  März 2020 bis Mai 2020 bzw., wenn später beantragt werden soll und die Umsatzeinbußen später auftraten, von April 2020 bis Juni 2020.

Steffen Ecker

Rechtsanwalt und Steuerberater

Hilfsprogramme in den Niederlanden

In diesem Beitrag geht es um eine kurze Darstellung der in den Niederlanden getroffenen steuerlichen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronakrise. Steuerlich deshalb, weil ähnlich wie in Deutschland auch zahlreiche Möglichkeiten von vergünstigter Kreditvergabe geschaffen wurden. Um diese soll es jedoch nicht gehen. Hier geht es vielmehr um 2 Gruppen von Maßnahmen: Die ersten beschäftigen sich mit Stundungen von Steuern und den Folgen verspäteter Erklärungsabgabe oder Zahlung. Die zweite beschäftigt sich mit der Frage, welche Maßnahmen es für Arbeitgeber gibt, die zum Beispiel mit dem deutschen Kurzarbeitergeld vergleichbar sind, also dem Arbeitgeber Unterstützung bei der Lohnzahlung in der Krise gewähren.

Steffen Ecker,

Rechtsanwalt und Steuerberater

Steuerstundungen

Es wird eine dreimonatige Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer gewährt. Einzige Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag sowie die Angabe, dass durch die Coronakrise Bezahlungsprobleme entstanden sind. Wer mehr als drei Monate braucht, muss dies doch noch weiter darlegen, evtl. mit einer Stellungnahme seines Steuerberaters oder seines Branchenverbands.


Steuervorauszahlungen

Die Steuervorauszahlungen können, je nachdem wie die Gewinnprognose verläuft, angepasst und sogar genullt werden. Sollten die Gewinne im Laufe des Jahres wieder steigen, können die Vorauszahlungen erneut angepasst werden.


Säumniszuschlag

Für die verspätete Zahlung wurde bisher nach Fälligkeit ein Bußzinssatz von 4% erhoben. Dieser wird ab 02.03. auf 0,01% abgesenkt. Auch einige andere Bußzinssätze werden zum Teil zeitweise auf 0,01% verringert.


Der nächste Punkt ist wichtig auch für deutsche Ferienhausbesitzer. Wird Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragt, und so der Termin für die Abgabe vom 01.07. auf den 01.September verlagert, so werden die hierfür verlangten Zinsen ebenfalls auf 0,01% abgesenkt.


Lohnzahlungen

Die Niederlande werden Anfang April ein neues Gesetz verabschieden. Hierbei handelt es sich um eine Notmaßnahme (Nootmatregel), kurz: NOW, die vor allem eine Überbrückung für Arbeitgeber darstellen soll. Der Arbeitgeber erhält hierbei bis zu 90% des Lohnes des Arbeitnehmers. Da das Gesetz noch im Planungsstadium ist, sind noch keine Antragsformulare freigeschaltet und letzte Details müssen noch festgelegt werden. Geplant ist, dass sobald das Gesetz verabschiedet ist, sehr schnell Vorschüsse von 80% der voraussichtlichen Auszahlungsbeträge ausbezahlt werden, sobald die Anträge eingereicht sind. Damit wird gewährleistet, dass vor der endgültigen Bearbeitung der Anträge bereits Gelder zur Verfügung gestellt werden und damit Löhne fortgezahlt werden können.


Der Antrag ist an etliche Voraussetzungen geknüpft, die wir gerne für Sie prüfen. Die für Sie Wichtigsten dürften sein:


Beispiele:


Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen für deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind unter steuerberatung-niederlande.de

Kontakt

Wir stehen Ihnen gerne bei Ihren weiteren Überlegungen in der Coronakrise zur Seite. So erreichen Sie uns:


E-Mail: info@hofmann-law.de

Telefon: +49(0)211 / 59-82-95-00

Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
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