Seit heute müssen Reisende, die auf direktem Wege aus Mitgliedstaaten der EU nach Nordrhein-Westfalen einreisen, nicht mehr bei Ankunft in Quarantäne. Es ist, auch nach der Empfehlung des Bundesinnenministeriums von dieser Woche, zu erwarten, dass andere Bundesländer hier in Kürze nachziehen werden.
Verordnung des Landes NRW:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaeinrvo_ab_15.05.2020.pdf
Die Provinz Zeeland hat Ihren Stufenplan zur Wiedereröffnung des Tourismussektor in der Region veröffentlich.
Ab dem 15.5.2020 dürfen private Vermieter, Hotels und B&Bs wieder uneingeschränkt, sofern keine lokalen Regelungen dies untersagen, vermieten. Die Nutzung von Zweitwohnungen ist nicht mehr nur auf die Familienmitglieder des Eigentümers beschränkt. Für andere Vermietungen wurde die Kapazitätsgrenze auf 50% der Betten angehoben. Die Vermietung darf allerdings nur an einen Hausstand, nicht an eine Gruppe von Freunden o.ä. erfolgen.
Zum 29. Mai soll dann die Kapazitätsgrenze auf 75% angehoben werden, zum 1. Juli auf 100%. Voraussetzung ist, dass der Druck auf die medizinischen Behandlungskapazitäten der Provinz vertretbar bleibt.
Weitere Informationen:
https://www.zeelandveilig.nl/coronavirus-informationen-deutsch-english#open-accordion-96
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt. Hintergrund war der Eilantrang eines Eigentümers einer Ferienimmobilie in Schweden.
Diese Entscheidung gilt zunächst nur für Niedersachsen. Es ist jedoch möglich, dass andere Bundesländer von sich aus nachziehen werden, ohne erst die Entscheidung ihrer eigenen Gerichte abwarten. Unabhängig davon dringt die Landesregierung von NRW gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland darauf, die Rückreisequarantäne zu lockern. Wir bemühen uns um den Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung. Bleiben Sie dran!
Das Land NRW hat mit der 4. Coronaänderungsverordnung (Art.3) vom 8.5. bestimmt, dass die Quarantänepflicht bei Rückkehr aus dem Ausland auf Wiedereinreisen bis einschliesslich 25.5. beschränkt ist. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Datum Bestand hat.
Auch in den Niederlanden werden weitere Lockerungen der Coronabeschränkungen durchgeführt. In einer Pressekonferenz verkündete Ministerpräsident Rutte am 6. Mai den Plan seines Landes, der auf einer Stufung von lokal zu regional zu national voranschreiten soll, abhängig davon, wie sich die weitere Infektionslage darstellt.
Zum 11. Mai betreffen die Lockerungen vor allem die Schulen und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen und die Ausübung von Kontaktberufen.
Ab dem 1. Juni ist die Öffnung der Gastronomie geplant. Im Innenbereich ist hier eine Beschränkung auf 30 Personen unter Einhaltung von Abstandsregeln vorgesehen. Auch Museen und andere Sehenswürdigkeiten sollen zu diesem Zeitpunkt wieder zugänglich sein.
Zum 1. Juli sollen dann gemeinschaftliche Sanitäranlagen auf Campingplätzen und in Ferienparks wieder öffnen dürfen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Begrenzung in der Gastronomie auf 100 Personen angehoben werden.
Die Öffnung von Fitnessclubs, Sauna und Wellness muss noch bis zum 1. September warten. Gleiches gilt auch für Kontakt- und Hallensportarten und den Profifußball.
Weitere Informationen:
https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2020/05/06/vermijd-drukte-houd-15-meter-afstand
Nach Mitteilung auf der Infoseite des Landes NRW gilt als vorläufiges Auslaufdatum der Qurantänepflicht der 30.5. Möglicherweise erfolgt früher eine Lockerung. Wir beobachten die Entwicklung.
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#70088aff
Zeeland und die Region Rotterdam-Rijnmond haben behutsame Öffnungen für den Tourismus beschlossen.
In Zeeland dürfen Eigentümer von Ferienhäusern, Chalets u.ä. wieder in ihren Immobilien übernachten. Bedingung ist, dass diese über eigene Sanitäranlagen verfügen. Der Aufenthalt im Ferienhaus soll aber weiterhin unter der Maxime des Ruhesuchens an einem anderen Ort und nicht als touristischer Besuch stattfinden.
Zusätzlich erlaubt es die Provinz Unternehmen, die bei der Handelskammer als Unterkunftsvermieter registriert sind, nach Anmeldung auf einem Onlineportal 15% ihrer Bettenkapazität zu vermieten. Private Vermietung ist weiterhin nicht wieder gestattet. Die Regeln gelten vorerst bis zum 22.5.2020.
Auch in Rotterdam-Rijmond ist der Verbleib in der eigenen Ferienimmobilie ab dem 9. Mai wieder gestattet. Eine Öffnung für die Vermietung ist hier noch nicht geplant.
https://www.zeelandveilig.nl/coronavirus-informationen-deutsch-english
In einer Pressekonferenz am 21.4. hat der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte das weitere Vorgehen bis zum 19. Mai verkündet. Lockerungen der Einschränkungen sind vor allem in Bezug auf die Schulen im Land geplant.
Die für den touristischen Sektor bedeutsamen Einschränkungen bleiben bestehen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die fortdauernde Schließung aller Restaurants und Gaststätten. Im Übrigen können die regionalen Behörden weitere beschränkende Maßnahmen ergreifen. Nächster Revisionstermin für alle beschränkenden Anordnungen ist Mitte Mai.
Mit Verordnung vom 9. April war bestimmt worden, dass Personen, die länger als 72 Stunden im Ausland waren, sich nach Wiedereinreise 2 Wochen in häusliche Quarantäne zu begeben hatten und dies dem Gesundheitsamt anzeigen mussten. Das galt auch für aus den Ländern Belgien und Niederlande Zurückreisende. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde jetzt bis zum 3. Mai verlängert.
Nach einem Bericht der Welt am Sonntag vom Osterwochenende, sollen kreditgewährende Banken durchaus bereit sein, Zins- und Tilgungsleistungen für bis zu 6 Monaten auszusetzen. Wenn Sie ihr Ferienhaus finanziert haben und Vermietungen ausbleiben, kann es also durchaus angeraten sein, mit der Bank darüber zu sprechen.
Die Umsatzsteuererklärungen für 2019 waren bis zum 31.3. 2020 einzureichen. Wegen der derzeitigen Umstände erwägt die Finanzverwaltung jedoch, Geldbußen für die verspätete Einreichung nicht zu erheben.Das soll nach unseren Informationen aus der Finanzbehörde zumindest für die Fälle gelten, in denen bis zum 30.4.2020 die Erklärung nachgereicht wird.
Die Einkommensteuererklärungen sind für Steuerausländer bis zum 30.6. einzureichen. Es besteht die Möglichkeit bis zu diesem Datum eine Fristverlängerung bis zum 31.10. zu beantragen.
Der gesetzliche Zinssatz für Steuerzahlungen wird vorübergehend auf 0,01 % gesenkt. In den Niederlanden beginnt anders als in Deutschland die Verzinsung des Steueranspruches ab dem 1. Tage, der auf den letzten Tag des Veranlagungszeitraums folgt. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich dabei nach den von der EZB verlautbarten Sätzen. Wegen der Coronakrise wird dieser Zinssatz jetzt auf symbolische 0,01% herabgesetzt.
Mehr zur Abgabe von Steuererklärungen für das Ferienhaus in den Niederlanden erfahren Sie hier. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte rief Deutsche und Belgier auf, zu den kommenden Ostertagen nicht in die Niederlande zu reisen. Gegenwärtig gebe es zwar noch keine landesweiten Beschränkungen, man werde die Situation aber im Auge behalten.
Ook Rutte roept Duitsers en Belgen op: kom niet naar Nederland
Laut FAZ hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, dass Reisende, die Reisen auf Grund der Coronakrise stornieren mussten, Gutscheine statt Rückzahlungen erhalten sollen. Entsprechende Überlegungen werden auch in den Niederlanden getätigt. Letztlich wird hierfür aber auch die Zustimmung der EU-Kommission benötigt. Ob eine solche Regelung auch für stornierte Vermietungen Ihres Ferienhauses in Frage kommt, hängt indes von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Wir raten Ihnen, mit Entscheidungen über die Rückzahlungen zunächst zu warten bis die Gesetzeslage geklärt ist.
So weit sich die anderen Gebiete noch nicht für die touristische Nutzung gesperrt haben sollten, kann sich dies jederzeit ändern. Es besteht die generelle Sorge, dass das Gesundheitswesen überlastet werden kann. Die Anzahl der Intensivbetten ist in den Niederlanden im Verhältnis zur Bevölkerungszahl niedriger, die Dunkelziffer der nicht getesteten Infizierten wahrscheinlich höher als in Deutschland.
Weitere Informationen:
Zeeland:
Rotterdam-Rijnmond:
https://vr-rr.nl/actueel/@56761/verdere-maatregelen/
Zwischenbericht vom 16.5. und Ausblick
Vor zwei Monaten, zu Beginn des Lockdowns in den Niederlanden und Deutschland, haben wir uns mit den möglichen Folgen für die Eigentümer von Ferienhäusern in den Niederlanden befasst. In diesem Beitrag möchten wir auf die gegenwärtige Situation für Eigentümer von Ferienimmobilien in den Niederlanden eingehen und eine Einschätzung für die kommenden Monate geben.
Vielfach wird derzeit die Anmietung von bereits gebuchten Ferienimmobilien storniert. Wir möchten uns in diesem Beitrag mit den umsatzsteuerlichen Folgen der Stornierung auseinandersetzen.
Albrecht Hofmann
Rechtsanwalt und Steuerberater
Häufig wird in dieser Situation von den Vermietern angeboten, die bereits bezahlte Reise und Anmietung der Ferienimmobilie zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise erst im kommenden Jahr nachzuholen. Dann stellt sich die Frage, wann die bereits vereinnahmten Mietentgelte zu versteuern sind: Im Jahr der Vereinnahmung oder erst im Jahr der Erbringung der Vermietungsleistung. Die Antwort hierauf fällt unterschiedlich aus. Wird die Vermietung selbst organisiert und durchgeführt, ist maßgebender Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr in dem die Gegenleistung, also die Miete, vereinnahmt wird. Erfolgt die Vermietung hingegen unter zur Hilfenahme einer Vermietungsgesellschaft, wird je nach Ausgestaltung des Vermietungsvertrages mit dem Endnutzer die Miete meist erst zu versteuern sein, wenn die Vermietungsleistung tatsächlich erbracht wird. Dies wäre in unserem Beispiel das kommende Jahr.
Es liegt derzeit ein weiterer Problemkreis auf der Hand. Durch den Ausfall der Oster- und Frühjahrsaison und einer möglichen Verminderung der Vermietungen auch in der Sommersaison, wird sich möglicherweise die Eigennutzung durch den Eigentümer, zur Fremdnutzung durch Vermietungen, zu Lasten der Fremdnutzung verschieben. Damit würde sich zugleich der Verteilungsschlüssel für die Anrechnung der Vorsteuer ändern. Das beträfe nicht nur das laufende Jahr, sondern auch die Umsatzsteuer, die Sie möglicherweise bei Anschaffung der Immobilie innerhalb eines 10-Jahreszeitraums gezogen haben und sich vom Finanzamt haben erstatten lassen. In solchen Fallgestaltungen sollten Sie umgehend mit uns Kontakt aufnehmen.
Das Oster- und Frühlingsgeschäft dürfte zunächst einmal in großen Teilen ausfallen. Wie es danach weitergeht, hängt nicht mehr nur von gesundheitspolitischen Erwägungen ab. Die von den Gesundheitspolitikern verabreichte Therapie wird wirtschaftliche Folgen haben, die kurz und mittelfristig noch nicht abgeschätzt werden können. Die Prognosen gehen von einer Rezession im Bereich von -7 bis -25 % aus.
Andererseits sind auch vermietungsfördernde Gesichtspunkte ersichtlich. In der letzten weltwirtschaftlichen Krise (Lehman-Brothers) hat die Vermietung von Ferienimmobilien in den Niederlanden keine fühlbaren Rückschläge erlitten. Die Rezession betrug damals rund 5 %. Hinzu dürfte eine steigende Nachfrage aus dem Bereich der bislang Fernreisenden kommen. Ferner dürfte eine stärkere Nachfrage vom niederländischen Markt her auftreten, da die Niederländer möglicherweise vermehrt Urlaub im eigenen Land machen werden. Ob diese Nachfragesurrogate qualitativ und quantitativ und im gleichen Zeitraum die letzten Vermietungsfrequenzen erreichen, sei dahingestellt. Möglicherweise wird im unteren Preissegment und bei älteren Ferienimmobilien ein Anstieg kommen. Zudem könnte auch im Luxussegment die Nachfrage ausgeglichen werden, wegen des Wegfalls von Fernreisenden.
Letztlich stellt sich nunmehr die Frage, ob man die Ferienimmobilie halten kann und will. Darüber sollte man eine gut abgewogene aber zügige Entscheidung treffen. Derzeit ist der Angebotsmarkt noch von den letzten 3 Jahren beinahe leergefegt.
Umfassende Informationen zu Steuern und Recht rund um die Ferienimmoblie in den Niederlanden unter ferienhaus.hofmann-law.de